Digitale Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Bayreuth legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit seines Angebots für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Nutzerinnen und Nutzer. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist das Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter www.familien-in-bayreuth.de.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.11.2020 erstellt und zuletzt am 22.07.2024 überprüft.

Diese Erklärung wurde erstmals von der unabhängigen BITV-Prüfstelle Stiftung Pfennigparade erstellt. Die Überprüfung dieser Internetseite wurde nach der Methode des BITV-Tests durchgeführt. Geprüft wurden die Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen BITV/WCAG in 60 Schritten. Gegebenenfalls erforderliche Änderungen der Webseite werden schnellstmöglich vorgenommen.

Die Website wurde zuletzt am 05.04.2023 von der Baumgärtner Marketing GmbH überarbeitet und die Bereiche, welche nicht barrierefrei sind, angepasst.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Bereiche, welche nach der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit überarbeitet wurden und jetzt barrierefrei sind, werden durchgestrichen dargestellt.

  1. Nicht alle Grafiken/Logos/Bedienelemente sind derzeit mit einem (aussagekräftigen bzw. leeren) Alternativtext versehen.
  2. Die geforderte Gliederung von Inhalten bei Überschriften, Texten und Listen ist nicht vollumfänglich eingehalten.
  3. Nicht alle Schriften, Grafiken oder Bedienelemente erfüllen die Anforderungen an Kontrastverhältnisse.
  4. Nicht alle Links oder Bedienelemente sind aussagekräftig beschriftet.
  5. Die Navigation mittels Screenreader steht derzeit nur mit Einschränkungen zur Verfügung.
  6. Titel des Webauftritts und Seitentitel sind derzeit nicht eindeutig voneinander unterscheidbar.
  7. Die aktuelle Position des Fokus ist nicht deutlich visuell erkennbar.
  8. Bei einem Zoom-Faktor von über 200 Prozent kann das Navigationsmenu nicht mehr mit der Tastatur bedient werden kann.
  9. Zu Pflichtfeldern in Formularen, die mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet sind, liegt keine Erklärung zur Bedeutung des Sternchens vor.
  10. Der Bereich Newsletter ist nicht barrierefrei.

Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter poststelle@~@stadt.bayreuth.de an.

Ansprechpartner für die barrierefreie Zugänglichkeit ist:

Stadt Bayreuth
Neues Rathaus
Postfach 10 10 52
95410 Bayreuth

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@~@bayern.de
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@~@schlichtungsstelle-bgg.de.