Familienerholung

Urlaubszeit ist die schönste Zeit. Ein gemeinsamer Familienurlaub trägt neben der gesundheitlichen Erholung wesentlich zur Verbesserung des Familienklimas bei und schafft somit eine Grundlage zur Bewältigung des Familienalltages. Um Familien mit Kindern, die sich aus finanziellen Gründen keinen gemeinsamen Urlaub leisten könnten, ein paar unbeschwerte Tage in einer familienfreundlichen Familienferienstätte zu ermöglichen, gewährt der Freistaat Bayern Zuwendungen für die Familienerholung aus Haushaltsmitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration im Wege der Projektförderung.

Die Zuschüsse sind eine freiwillige Leistung des Freistaates Bayern im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Es besteht ab sofort die Möglichkeit, den Antrag auf Förderung von Familienerholung online beim ZBFS einzureichen.

Bitte nutzen Sie dieses neue Serviceangebot und wenden sich bei Fragen telefonisch 0921 605-3688 oder per E-Mail familienerholung.familienbildung@~@zbfs.bayern.de an das ZBFS.

Zentrum Bayern Familie und Soziales