Fachdienst Eingliederungshilfe

Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bei drohender oder vorliegender seelischer Behinderung gemäß §35a SGB VIII.

Die Eingliederungshilfe unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit seelischer Behinderung, damit sie am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können. Voraussetzungen sind eine fachärztliche Diagnose sowie eine durch das Jugendamt festgestellte wesentliche Einschränkung der Teilhabe am Alltag und am gesellschaftlichen Leben. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Leistungen der Eingliederungshilfe gewährt werden. Die Art und Weise der Unterstützung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Sie kann beispielsweise dabei helfen, den Schulalltag zu bewältigen, soziale Kontakte zu stärken, die Selbstständigkeit zu fördern oder die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.

Amt für Kinder, Jugend und Familie

Rathaus II

Dr.-Franz-Straße 6
95445 Bayreuth

Anna Ostermann-Roder
0921 25-1153
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Eva Duivenvoorden
0921 25-2064
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