Beurkundungen
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie erstellt für Sie kostenlos Urkunden über die
- Anerkennung der Vaterschaft,
- Zustimmung der Mutter/des Kindes/des Vormunds/des Ehegatten zur Anerkennung der Vaterschaft, (die Beurkundung der Anerkennung der Vaterschaft und der Zustimmungen ist auch im Standesamt möglich) [mehr]
- Anerkennung des Unterhaltsanspruchs von Kindern, sofern diese Kinder jünger als 21 Jahre alt sind, und
- Erklärungen über die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge durch nichtverheiratete Eltern.
Ferner können Mütter, die im Stadtgebiet Bayreuth wohnen, beim Amt für Kinder, Jugend und Familie eine Bescheinigung über die alleinige elterliche Sorge (Negativattest) erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass sie mit dem Vater ihres Kindes weder verheiratet sind noch waren.
Hinweis: Bitte vereinbaren Sie für die Beurkundung vorher telefonisch einen Termin.
Familienname des Kindes | Telefon | Raum | |
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A – F | 0921 25-1640 | 121 | tizian.fuchs@stadt.bayreuth.de |
G – K | 0921 25-1479 | 122 | manuel.oestreicher@stadt.bayreuth.de |
L – R | 0921 25-1344 | 123 | tanja.moesch@stadt.bayreuth.de |
S – Z | 0921 25-1451 | 124 | franziska.marek@stadt.bayreuth.de |