Vergünstigungen
Gebührenübernahme für Kindertageseinrichtungen
Die Gebühren für Kinder in Tageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) können auf Antrag durch die Stadt Bayreuth übernommen werden, wenn den Eltern die Zahlung aufgrund ihres Einkommens nicht zuzumuten ist.
Auch die Mitarbeiterinnen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie geben Ihnen gerne Auskunft:
Telefon | Raum | |
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0921 25-1750 | 127 | sonja.detzer@stadt.bayreuth.de |
0921 25-2046 | 127 | michaela.strehl@stadt.bayreuth.de |
Gebührenübernahme für Kindertagespflege
Für die Betreuung von Kindern bei einer Tagesmutter fallen Elternbeiträge an. Wenn diese Belastung den Eltern bzw. dem Elternteil, bei dem das Kind lebt, und dem Kind nicht zuzumuten ist, kann der Elternbeitrag auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden.
- Anträge sind im Amt für Kinder, Jugend und Familie erhältlich oder können hier heruntergeladen werden.
Telefon | Raum | |
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0921 25-1372 | 132 | claudia.deiml@stadt.bayreuth.de |
Bundesteilhabegesetz
Mit dem Bundesteilhabegesetz wurden mehr Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen geschaffen. Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe beziehen, können mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten.
Telefon | Raum | |
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0921 25-1153 | 410 | andrea.viessmann@stadt.bayreuth.de |
Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets für Bezieher von Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen
- Bezieher von Bürgergeld können den Antrag beim Jobcenter Bayreuth Stadt stellen.
- Bezieher von Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen können den Antrag hier herunterladen.
- Anträge sind im Rathaus II, Dr.-Franz-Straße 6, 95445 Bayreuth erhältlich.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Amt für Soziales, Integration, Wohnen und Inklusion, 0921 25-1405