Vergünstigungen

Gebührenübernahme für Kindertageseinrichtungen

Die Gebühren für Kinder in Tageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) können auf Antrag durch die Stadt Bayreuth übernommen werden, wenn den Eltern die Zahlung aufgrund ihres Einkommens nicht zuzumuten ist.

  • Weitere Informationen zur Gebührenübernahme finden Sie hier.
  • Anträge sind im Amt für Kinder, Jugend und Familie erhältlich. Der Änderungsantrag kann hier und der Weitergewährungsantrag kann hier heruntergeladen werden.
  • Bei Neuantragstellung bitten wir um vorherige telefonische Rücksprache.

Auch die Mitarbeiterinnen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie geben Ihnen gerne Auskunft:

Telefon Raum Mail
0921 25-1405 126 ulrike.holtz@stadt.bayreuth.de
0921 25-1750 127 sonja.detzer@stadt.bayreuth.de

Gebührenübernahme für Tagespflege

Für die Betreuung von Kindern bei einer Tagesmutter fallen Elternbeiträge an. Wenn diese Belastung den Eltern bzw. dem Elternteil, bei dem das Kind lebt, und dem Kind nicht zuzumuten ist, kann der Elternbeitrag auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden.

  • Anträge sind im Amt für Kinder, Jugend und Familie erhältlich oder können hier heruntergeladen werden.
Telefon Raum Mail
0921 25-1372 132 claudia.kormann@stadt.bayreuth.de

Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets für Bezieher von Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen

  • Bezieher von Bürgergeld können den Antrag beim Jobcenter Bayreuth Stadt stellen.
  • Bezieher von Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen können den Antrag hier herunterladen.
  • Anträge sind im Amt für Kinder, Jugend und Familie erhältlich.

Eintägiger und mehrtägiger Ausflug der Schule bzw. der Tageseinrichtung:

Von Kindertagesstätten oder Schulen organisierte Fahrten/Ausflüge können in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen nach Bestätigung der Teilnahme direkt vom Amt für Kinder, Jugend und Familie an den Anbieter bezahlt werden. Entsprechende Formulare zur Vorlage bei der Schule/Einrichtung erhalten Sie beim Amt für Kinder, Jugend und Familie.

Angemessene ergänzende Lernförderung zur Erreichung des Klassenziels:

Derzeit kann Lernförderung bereits während des ersten Schulhalbjahres gewährt werden. Hierfür wird ein entsprechendes Formblatt benötigt, das die Notwendigkeit der Nachhilfe bestätigt. Kostenfreie Nachhiifeangebote der Schule sind jedoch vorrangig in Anspruch zu nehmen. Bitte beachten Sie diesbezüglich die entsprechenden schulrechtlichen Bestimmungen. Eine Lernförderung wird nicht gewährt, um den Übertritt in eine nächsthöhere Schule (z. B. Realschule, Gymnasium) zu ermöglichen oder wenn die Lernförderung lediglich zur Verbesserung des Notendurchschnitts (ohne Versetzungsgefahr) beitragen soll.

Schulbedarf:

Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils eine Pauschale von 103,00 € zum 1. August und 51,50 € zum 1. Februar. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportsachen und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z. B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden. Für die entsprechende Ausstattung bei Distanzunterricht ist die jeweilige Schule zuständig.

Schülerbeförderung (ab der 11. Klasse):

Für Schülerinnen und Schüler können in Einzelfällen ab der 11. Klasse die Kosten für die Schülerbeförderung übernommen werden, sofern eine Entfernung von mindestens drei Kilometern vorliegt und die Mindestbelastungsgrenze der Eltern überschritten wird. Bis zur 10. Klasse ist ein Antrag auf Kostenfreiheit des Schulwegs beim Schulamt direkt möglich. [ mehr ]

Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule/Einrichtung:

Die tatsächlichen Kosten für gemeinschaftliches Mittagessen können voll übernommen werden. Die Abrechnung des Mittagessens erfolgt direkt mit dem Leistungsanbieter.

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben:

Leistungen zur Teilhabe können für alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beantragt werden. Diese umfassen:

  • Angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung, z.B. Musikunterricht, Malunterricht
  • Teilnahme an organisierten Freizeiten, z.B. Sportvereine

Hierfür steht für jedes Kind monatlich ein Betrag von höchstens 15,00 € zur Verfügung. Dieser Betrag kann auch über mehrere Monate für eine bestimmte Zeit (Bewilligungszeitraum der vorliegenden Grundleistung) angespart werden. 

Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ausgenommen sind die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, die nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt werden. Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, haben keinen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Familienname des Kindes Telefon Raum Mail
A - K 0921 25-1405 126 jugendamt@stadt.bayreuth.de
       
L - Z 0921 25-1405 126 ulrike.holtz@stadt.bayreuth.de