Jugendhilfeplanung
Jugendhilfeplanung sichert bedarfsgerechte Kinder- und Jugendhilfelandschaft
Die Jugendhilfeplanung ist das zentrale strategische Instrument zur qualitativen und quantitativen Planung und Steuerung der Kinder- und Jugendhilfe. In der Jugendhilfeplanung arbeiten die Träger der öffentlichen und die Akteure der freien Kinder- und Jugendhilfe und ihre Partner insbesondere aus Gesundheitswesen, Schule und Arbeitsverwaltung zusammen. Sie sorgen dafür, dass eine bedarfsgerechte Kinder- und Jugendhilfelandschaft auf- und ausgebaut und qualifiziert werden kann, die auf die tatsächlichen Bedarfe junger Menschen und ihrer Familien abgestimmt ist. Dadurch können die vielfältigen Angebote, Einrichtungen, Dienste und Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe lebensnah ausgestaltet werden.
Jugendhilfeplanung ist das vom Gesetzgeber vorgegebene Instrument, mit dem der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen seiner Gesamtverantwortung dafür zu sorgen hat, dass alle Aufgaben des SGB VIII erfüllt werden. Dazu ist es notwendig, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen und zu erhalten. Praktisch bedeutet das vor allem, dass die vielfältigen Angebote, Einrichtungen, Dienste und Maßnahmen der Kinder– und Jugendhilfe lebensnah ausgestaltet werden müssen. Um das zu erreichen, ist eine gemeinsame, ressortübergreifende Zusammenarbeit aller an Kinder- und Jugendhilfe beteiligten Akteure voranzutreiben. Nur so kann eine kommunale Planung den jungen Menschen und ihren Familien in ihrer Lebensrealität gerecht werden.
Jugendhilfeplanung ist damit das zentrale strategische Instrument. Hier werden die Maßnahmen von Einzelakteuren sowie alle Bausteine und Facetten in ihrer Gesamtheit mit dem Ziel gebündelt, die jungen Menschen und ihre Familien zu unterstützen, wo sie Unterstützung brauchen und Kinder zu schützen, wo sie des Schutzes bedürfen.
Mit dem im Jahr 1990 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG, SGB VIII) wurden die Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, regelmäßig Jugendhilfeplanungen durchzuführen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Gesamtverantwortung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, einschließlich der Planungsverantwortung (§ 79, KJHG). Die weiteren Vorgaben zur Jugendhilfeplanung ergeben sich aus § 80 KJHG. Daraus ergibt sich auch, dass die Jugendhilfeplanung „in einem kontinuierlichen, methodisch durch Kommunikation und Partizipation (...) gekennzeichneten Prozess vorzunehmen“ ist. (vgl. Münder, 2004, S. 207).
Bisher durch die Stadt Bayreuth durchgeführte Jugendhilfeplanungen
Die erste Basiserhebung der Stadt Bayreuth wurde 1993 - 1995 mit den Teilbereichen „Hilfe zur Erziehung“, „Jugendarbeit“ und „Kindertagesstätten“ durchgeführt.
Danach folgten Fortschreibungen zu den verschiedensten Themenbereichen:
1996 | Bericht im Jugendausschuss über den Vollzug des JH-Plans |
---|---|
1997 | Bericht zum Stand der Strukturentwicklung in der Tagesbetreuung in den KiTas Jakobstraße und Grünewaldstraße |
1997 | 2. Jugendhilfekonferenz zum Teilbereich "Hilfen zur Erziehung" |
1998 | 3. Jugendhilfekonferenz zum Teilbereich "Jugendhilfe und Schule" |
2000 | Fortschreibung zum Teilbereich "Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit" |
2003 | Fortschreibung zur "Integration von Aussiedlerjugendlichen" |
2004 | Fortschreibung zum Teilbereich "Hilfen zur Erziehung" |
2007 | Bestandsaufnahme über den Zustand und die Ausstattung der Pausenhöfe an Bayreuther Schulen, eine Ergänzung zum Teilbereich "Jugendhilfe und Schule" |
2008 | Fortschreibung "Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit" |
2010 | Fortschreibung für den Teilbereich "Kindertagesbetreuung" |
2012 | Fortschreibung für den Teilbereich "Familienbildung" |
2015 | Fortschreibung für den Teilbereich "Schulkinderbetreuung" |
2018 | Fortschreibung für den Teilbereich „Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit“ |
2022 | Bedarfserhebung für Kindertagesbetreuung in der Stadt Bayreuth |
Bedarfserhebung zur Kindertagesbetreuung zum Download
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Rathaus IIDr.-Franz-Straße 6
95445 Bayreuth
Luisa Weber
0921 25-1765
luisa.weber@stadt.bayreuth.de