Fachdienst Bundesteilhabegesetz/Eingliederungshilfen
Mit dem Bundesteilhabegesetz wurden mehr Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen geschaffen. Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe beziehen, können mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten.
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Rathaus IIDr.-Franz-Straße 6
95445 Bayreuth
Anna Ostermann-Roder
0921 25-1153
anna.ostermann-roder@~@stadt.bayreuth.de