Für Schulen: Vorgehen bei Kindeswohlgefährdung

Lehrkräfte sämtlicher Schularten sind in ihrer Arbeit oftmals mit Situationen konfrontiert, in denen sie sich nicht sicher sind, ob hinter dem Verhalten oder dem Erscheinungsbild ihrer Schülerinnen und Schüler im schlimmsten Falle eine Kindeswohlgefährdung liegen könnte. Es bestehen oft Unsicherheiten, wie nun seitens der beobachtenden Lehrkraft und der Schulleitung weiter vorgegangen werden soll. „Muss ich nun zuerst das Jugendamt anrufen und an wen soll ich mich überhaupt wenden?“, sind dann beispielsweise die Fragen, die sich die Beteiligten in dieser Situation stellen.

Die hier veröffentlichte Handreichung soll künftig Lehrkräften an den Schulen im Stadtgebiet von Bayreuth Handlungssicherheit bezüglich des Vorgehens und Ablaufes des Meldeverfahrens im Verdachtsfall auf eine Kindeswohlgefährdung vermitteln. Beobachten Sie beispielsweise als Lehrkraft, dass es einer Schülerin oder einem Schüler nicht gut geht und vermuten eine Kindeswohlgefährdung im Hintergrund, so finden Sie hier eine Sammlung relevanter Ansprechpartner sowie einen Erfassungsbogen, der zur Erstdokumentation des Beobachteten dient.

Amt für Kinder, Jugend und Familie

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