Der Freistaat Bayern gewährt den Eltern künftig für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, d. h. vom 13. bis zum 36. Lebensmonat, 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro pro Monat. Das Familiengeld erhalten Eltern für ihre Kinder, die ab dem 1. Oktober 2015 geboren sind.
Es ist eine Leistung für alle Familien, unabhängig vom Einkommen oder der Erwerbstätigkeit. Eltern in Bayern können auch Familiengeld erhalten, wenn das Kind eine Krippe besucht oder in der Familie betreut wird.
Nähere Informationen erhalten Sie beim <link https: www.zbfs.bayern.de familie familiengeld external-link-new-window externen link in neuem>Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).