Tagesmütter und -väter

Kinder unter 3 Jahren

Welche Aufgaben haben Tagespflegepersonen?

Tagesmütter und -väter betreuen ein oder mehrere Kinder tagsüber in ihrer eigenen Familie und Wohnung, während die Eltern meist ihrem Beruf nachgehen. Seltener findet die Betreuung im Haushalt der Eltern statt. Tagespflegepersonen betreuen zu individuell vereinbarten Zeiten. Die Betreuung umfasst wie in den Kinderkrippen auch die Bildung und Förderung der Kinder. Die Elternbeiträge sind denen der Kinderkrippen angeglichen. Wer Kinder außerhalb ihrer Wohnung mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf einer Pflegeerlaubnis, die vom Amt für Kinder, Jugend und Familie erteilt wird.


Was leistet das Amt für Kinder, Jugend und Familie

  • berät und informiert Sie bei allen Fragen rund um das Thema Kindertagespflege
  • vermittelt und begleitet qualifizierte Tagespflegepersonen
  • bietet Qualifizierungs- und Fortbildungskurse für Tagespflegepersonen nach dem BayKiBiG an
  • überprüft Tagespflegepersonen und erstellt die Pflegeerlaubnis
  • unterstützt und berät bei Fragen und Schwierigkeiten während des Pflegeverhältnisses
  • regelt die finanzielle Abwicklung und erlässt den Eltern den Kostenbeitrag bei Vorliegen der finanziellen Voraussetzungen
  • zahlt der Tagespflegeperson eine monatliche Förderleistung für die Betreuung, Zuschüsse zur Sozialversicherung sind möglich

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie organisiert die Ersatzbetreuung

Ersatzbetreuung kann notwendig werden, wenn eine Tagesmutter für die Betreuung des Tageskindes ausfällt.

Für diesen Fall gibt es den Tageskindertreff „Markgrafenfrösche“ in Bayreuth.

Das Vertrauensverhältnis zwischen den Kindern und dem dort beschäftigten pädagogischen Personal wird durch die Teilnahme an regelmäßigen Gruppentreffen der Tagesmütter mit ihren Tageskindern gewährleistet.

Durch die Ersatzbetreuung wird die Kindertagespflege zu einer noch verlässlicheren Betreuungsform.


Anmeldung für Tagespflegepersonen

Die Anmeldung erfolgt online über das Portal von Little Bird und über den Antrag auf Vermittlung.

Bei Little Bird finden Sie unter "Art der Betreuungseinrichtung" auch „Kindertagespflege“. Bitte geben Sie auf der Startseite keine Postleitzahl an.

Den „Antrag auf Vermittlung“ senden Sie bitte zusätzlich direkt an die zuständige Vermittlungsstelle im Amt für Kinder, Jugend und Familie an angela.speckner@~@stadt.bayreuth.de.

Zur Anmeldung finden Sie hier weitere Anmerkungen des Jugendamtes.


Wer kann Tagespflegeperson werden?

Im Allgemeinen kann jede Person, die die nötige Erfahrung im Umgang mit Kindern und Freude an der Tätigkeit hat, sich als Tagespflegeperson ausbilden lassen. Die Beantwortung folgender Fragen kann Ihnen helfen, Ihre Motivation und Belastbarkeit zu prüfen:

  • Leben und arbeiten Sie gerne mit Kindern und haben sie ausreichend Zeit für sie?
  • Sind sie bereit, die Bedürfnisse der Kinder zu achten und wissen Sie mit ihnen umzugehen?
  • Haben die Kinder bei Ihnen genug Platz zum Spielen, Schlafen oder für die Hausaufgaben?
  • Wie steht Ihre Familie zu Ihrem Entschluss?
  • Sind Sie zu einer kooperativen, am Wohl des Tageskindes ausgerichteten, Zusammenarbeit mit den Eltern bereit?
  • Sind Sie bereit, Beratung und praxisbegleitende Fortbildung anzunehmen und sich für diese spezifische Betreuungsform zu qualifizieren?

Tagesmutter/-vater werden

Der Qualifizierungskurs ist für den Erhalt einer Pflegeerlaubnis notwendig. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Angela Speckner.


Sie möchten nähere Informationen zur Kindertagespflege?

Sie wohnen in der Stadt Bayreuth, dann wenden Sie sich bitte an

Amt für Kinder, Jugend und  Familie
Angela Speckner
Rathaus II
Dr-Franz-Straße 6
95445 Bayreuth

0921 25-1283
angela.speckner@~@stadt.bayreuth.de

Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag: 8.15 – 13.15 Uhr
Dienstag: 13.00 – 16.00 Uhr

Beratungstermine nach telefonischer Vereinbarung!

Sie wohnen im Landkreis Bayreuth, dann wenden Sie sich bitte an:

Kreisjugendamt
Alexandra Küfner
Landratsamt
Markgrafenallee 5
95448 Bayreuth

0921 728-461
alexandra.kuefner@~@lra-bt.bayern.de

Montag bis Donnerstag: 8.30 – 12.00 Uhr