Tagesmütter und -väter
Kinder unter 3 Jahren„Welche Aufgaben haben Tagesmütter und -väter?“:

Tagesmütter und –väter (Kindertagespflegepersonen) betreuen bis zu fünf Kinder tagsüber in ihrem eigenen Haushalt. Die kleine Gruppe und die Familienähnlichkeit zeichnet die Kindertagespflege aus. Aus pädagogischer Sicht ist die Betreuung in der Kleingruppe, wie sie die Kindertagespflege bietet, für die Entwicklung von Kindern unter 3 Jahren ideal.
Tagesmütter und –väter betreuen zu individuell vereinbarten Zeiten. Die Betreuung umfasst wie in den Kinderkrippen auch die Bildung und Förderung der Kinder.
Alle Tagesmütter und -väter haben eine Qualifizierung absolviert und verfügen über eine Pflegeerlaubnis.
Die Elternbeiträge gleichen denen der Kindertageseinrichtungen.
Wer Kinder außerhalb ihrer Wohnung mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf einer Pflegeerlaubnis.
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie ist dafür der Ansprechpartner.
Was leistet das Amt für Kinder, Jugend und Familie
- berät und informiert Sie bei allen Fragen rund um das Thema Kindertagespflege
- vermittelt und begleitet qualifizierte Kindertagespflegepersonen
- bietet Qualifizierungs- und Fortbildungskurse für Kindertagespflegepersonen nach dem BayKiBiG an
- überprüft Kindertagespflegepersonen und erstellt die Pflegeerlaubnis
- unterstützt und berät bei Fragen und Schwierigkeiten während des Pflegeverhältnisses
- regelt die finanzielle Abwicklung und erlässt den Eltern den Kostenbeitrag bei Vorliegen der finanziellen Voraussetzungen
- zahlt der Kindertagespflegeperson eine monatliche Förderleistung für die Betreuung, Zuschüsse zur Sozialversicherung sind möglich
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie organisiert die Ersatzbetreuung


Ersatzbetreuung kann notwendig werden, wenn eine Tagesmutter für die Betreuung des Tageskindes ausfällt.
Für diesen Fall gibt es den Tageskindertreff „Markgrafenfrösche“ in Bayreuth.
Das Vertrauensverhältnis zwischen den Kindern und dem dort beschäftigten pädagogischen Personal wird durch die Teilnahme an regelmäßigen Gruppentreffen der Tagesmütter mit ihren Tageskindern gewährleistet.
Durch die Ersatzbetreuung wird die Kindertagespflege zu einer noch verlässlicheren Betreuungsform.
Anmeldung für die Vermittlung einer Tagesmutter
Die Anmeldung für die Vermittlung einer Tagesmutter erfolgt online über das Portal von Little Bird und über den Antrag auf Vermittlung.
Bei Little Bird finden Sie unter "Art der Betreuungseinrichtung" auch „Kindertagespflege“. Bitte geben Sie auf der Startseite die Postleitzahl 95445 an und wählen Sie für die Priorisierung 4.
Den „Antrag auf Vermittlung“ senden Sie bitte zusätzlich direkt an die zuständige Vermittlungsstelle im Amt für Kinder, Jugend und Familie an angela.speckner@~@stadt.bayreuth.de.
Zur Anmeldung für die Vermittlung einer Tagesmutter finden Sie hier weitere Anmerkungen des Jugendamtes.
Wer kann Kindertagespflegeperson werden?
Im Allgemeinen kann jede Person, die die nötige Erfahrung im Umgang mit Kindern und Freude an der Tätigkeit hat, sich als Kindertagespflegeperson ausbilden lassen. Die Beantwortung folgender Fragen kann Ihnen helfen, Ihre Motivation und Belastbarkeit zu prüfen:
- Leben und arbeiten Sie gerne mit Kindern und haben sie ausreichend Zeit für sie?
- Sind sie bereit, die Bedürfnisse der Kinder zu achten und wissen Sie mit ihnen umzugehen?
- Haben die Kinder bei Ihnen genug Platz zum Spielen, Schlafen oder für die Hausaufgaben?
- Wie steht Ihre Familie zu Ihrem Entschluss?
- Sind Sie zu einer kooperativen, am Wohl des Tageskindes ausgerichteten, Zusammenarbeit mit den Eltern bereit?
Sind Sie bereit, Beratung und praxisbegleitende Fortbildung anzunehmen und sich für diese spezifische Betreuungsform zu qualifizieren?
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Angela Speckner.
Sie möchten nähere Informationen zur Kindertagespflege?
Sie wohnen in der Stadt Bayreuth, dann wenden Sie sich bitte an
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Angela Speckner
Rathaus II
Dr-Franz-Straße 6
95445 Bayreuth
0921 25-1283
angela.speckner@~@stadt.bayreuth.de
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag: 8.15 – 13.15 Uhr
Dienstag: 13.00 – 16.00 Uhr
Beratungstermine nach telefonischer Vereinbarung!
Sie wohnen im Landkreis Bayreuth, dann wenden Sie sich bitte an:
Kreisjugendamt
Alexandra Küfner
Landratsamt
Markgrafenallee 5
95448 Bayreuth
0921 728-461
alexandra.kuefner@~@lra-bt.bayern.de
Montag bis Donnerstag: 8.30 – 12.00 Uhr
