Berücksichtigt werden nur Familien mit drei Kindern, die Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Kindergeldzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen beziehen. Ein entsprechender Nachweis muss vorgelegt werden. Ist ein Kind bereits 18 Jahre oder älter, wird auch ein Kindergeldnachweis benötigt. Außerdem ist ein Lichtbild für jedes einzelne Kind erforderlich.
Die Karten werden ab Montag, 6. Mai, bis Freitag, 26. Juni, im Amt für Kinder, Jugend und Familie im Rathaus II, Dr.-Franz-Straße 6, Zimmer 138, zum Preis von 34 Euro pro Kind verkauft.
Antragsformulare sind beim Amt für Kinder, Jugend und Familie, bei den Bürgerdiensten in den Rathäusern, sowie online auf der Homepage der Stadt erhältlich. Die Antragsformulare müssen von einem Sorgeberechtigten unterschrieben werden. Für Rückfragen steht das Amt für Kinder, Jugend und Familie unter 0921 25-1353 zur Verfügung.