Verfahrenslotse (§ 10b SGB VIII)

Wer kann den Verfahrenslotsen in Anspruch nehmen?

Der Verfahrenslotse unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Menschen, die das 27. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, sowie deren Bezugspersonen (Eltern, gesetzlichen Betreuer*in, Personensorge- bzw. Erziehungsberechtigte)

  • wenn sie von einer seelischen, geistigen, körperlichen oder Mehrfachbeeinträchtigung betroffen oder bedroht sind
  • wenn sie Hilfen und Unterstützung brauchen für die Teilhabe
    > in der Schule oder in der Ausbildung
    > im Arbeitsleben
    > in der sozialen Gemeinschaft
  • wenn sie Hilfe und Unterstützung brauchen zu Anspruch und Beantragung von Leistungen der medizinischen Rehabilitation

Es handelt sich hierbei um Eingliederungshilfeleistungen des SGB VIII und SGB IX.

Bei diesen Fragen erhalten sie Unterstützung vom Verfahrenslotsen

  • Was steht mir zu? Welchen Anspruch auf Hilfe im Bereich Teilhabe habe
        ich?
  • Welche Hilfen gibt es in Bayreuth? Erarbeitung einer passgenauen
        Unterstützung durch gute Vernetzung.
  • Wie kann ich diese Hilfe/Unterstützung in Anspruch nehmen?
  • An wen sende ich einen Antrag (z. B. Kranken- und Pflegekassen, Rententräger, Unfallkassen und Berufsgenossenschaften, Träger der sozialen Entschädigung etc.)
  • Wie erstelle ich diesen Antrag?
  • Welche Dokumente brauche ich dafür?
  • Wie geht es weiter, wenn mein Antrag genehmigt wurde?
  • Was muss ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wurde?

Der Verfahrenslotse berät, begleitet und unterstützt sie hierbei in allen Phasen, wie Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung der Leistungen. Ebenso informiert er sie über ihre Rechte, wenn sie im Bewilligungsverfahren auf Probleme stoßen.

Wie kann ich diese Hilfe erhalten?

  • Per Telefon
  • Per E-Mail
  • Terminvereinbarung im Jugendamt
  • Terminvereinbarung in den eigenen vier Wänden, in der Bildungseinrichtung, in einer anderen Beratungsstelle, etc.)

Entstehen hierbei Kosten?

Nein, die Beratung ist freiwillig, unabhängig, vertraulich und kostenlos.

Wir gehenauf Ihre persönliche Situation ein, erfassen gezielt Ihre Bedürfnisse und Problemlagen und versuchen gemeinsam mit Ihnen individuelle und passende Angebote und Hilfen zu finden.

Detaillierte Informationen über den Verfahrenslotsen können sie hier finden.

Amt für Kinder, Jugend und Familie

Rathaus II

Dr.-Franz-Straße 6
95445 Bayreuth

Beate Schneider
0921 25-2065
beate.schneider@~@stadt.bayreuth.de