Kinderfreizeitbonus

Um Familien mit geringem Einkommen zu unterstützen, bekommen diese ab August einen Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind ausgezahlt. Der Bonus kann individuell für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden.

Mit dem Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro je Kind werden Familien unterstützt, die wenig finanziellen Spielraum haben und die auf eine lange Zeit mit teils harten Einschränkungen während der Corona-Pandemie zurückblicken. Den Kinderfreizeitbonus erhalten minderjährige Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien und Familien mit kleinen Einkommen, die im August 2021 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Bundesversorgungsgesetz, den Kinderzuschlag oder das Wohngeld beziehen. Er kann insbesondere für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden.

Der Kinderfreizeitbonus wird in der Regel automatisch ohne Antrag ab August 2021 ausgezahlt. Familien mit Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe erhalten ihn von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Wer muss einen Antrag stellen?

Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen, und Familien mit Sozialhilfe müssen einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen. Der Antrag auf den Kinderfreizeitbonus ist seit dem 1. Juli 2021 auf der Internetseite der Familienkasse verfügbar. Dort finden sich auch weitere allgemeine Informationen zu Antrag, Anspruch und Auszahlung des Kinderfreizeitbonus.

Der ausgefüllte Antrag kann zusammen mit entsprechenden Nachweisen darüber, dass das betreffende Kind im August 2021 leistungsberechtigt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII ist beziehungsweise beim Wohngeld als Haushaltsmitglied berücksichtigt wird, entweder per Post direkt an die jeweils zuständige Familienkasse geschickt werden oder per E-Mail an die zentrale E-Mail-Adresse Kinderfreizeitbonus@~@arbeitsagentur.de. Antragstellende, die das Kindergeld nicht von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) erhalten, müssen außerdem einen Nachweis über die Festsetzung des Kindergeldes für August 2021 beifügen. Die E-Mail-Adresse soll nur für die Übersendung von Anträgen - im besten Fall unter Verwendung des Antragsformulars - verwendet werden.

Die zuständige Familienkasse finden

Die zuständige Familienkasse kann dem letzten Kindergeldbescheid entnommen werden. Für den Fall, dass die Antragstellenden ihr Kindergeld nicht von der Familienkasse der BA bekommen oder den Kindergeldbescheid nicht zur Hand haben, ist auf der Internetseite der Dienststellenfinder der BA verlinkt. Über die Eingabe der Postleitzahl kann so die zuständige Familienkasse ermittelt werden.

Service-Hotline

Für allgemeine Fragen rund um den Kinderfreizeitbonus steht Beziehenden von Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe seit dem 1. Juli 2021 zudem eine gebührenfreie Service-Hotline unter der 0800 455 55 43 zur Verfügung.

Bildwortmarke: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend