Kinderzuschlag (KiZ); Verbesserungen durch das Starke-Familien-Gesetz

mit dem Starke-Familien-Gesetz wurden erhebliche Verbesserungen beim Kinderzuschlag beschlossen.

Ziel des Gesetzes ist es, insbesondere Familien mit kleinen Einkommen wirksamer vor Armut zu schützen, den Bedarf von Kindern zu sichern und dafür zu sorgen, dass sich auch bei kleinen Einkommen Erwerbstätigkeit lohnt. Zu diesem Zweck wird der Kinderzuschlag erhöht und neugestaltet sowie die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets verbessert. Die Verbesserungen beim Kinderzuschlag werden in zwei Schritten – zum 1. Juli 2019 und zum 1. Januar 2020 – umgesetzt.

Noch immer gibt es zu viele potenziell Anspruchsberechtigte, die den Kinderzuschlag nicht kennen oder wegen unzureichender Informationen nicht nutzen. Die Familienleistungen sollen und können das Familienleben erleichtern. Gerade der Kinderzuschlag soll ganz konkret Armutsrisiken von Familien verringern und Kindern ein gutes Aufwachsen sichern. Familien mit Kinderzuschlag haben zusätzlich Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie ab dem 1. August 2019 auf eine Befreiung von den KiTa-Gebühren.

Hier finden Sie das <link file:2532 download herunterladen der datei>Merkblatt und einen <link file:2533 download herunterladen der datei>Flyer zum Kinderzuschlag, in denen die Verbesserungen beschrieben sind.

Ab 1. Juli 2019 kann das Merkblatt über <link http: www.bmfsfj.de bmfsfj service publikationen merkblatt-kinderzuschlag>www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/merkblatt-kinderzuschlag/73908 auch in gedruckter Form bestellt werden. Außerdem kommen Sie über den Link <link http: www.familienportal.de familienportal familienleistungen kinderzuschlag>www.familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kinderzuschlag auf das Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit weiteren Informationen zum Kinderzuschlag.

Über den Link auf den KiZ-Lotsen unter <link http: www.arbeitsagentur.de familie-und-kinder kiz-lotse>www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse kann einfach festgestellt werden, ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag in Betracht kommt.
Detaillierte Informationen zur Antragstellung sowie zu den regional zuständigen Familienkassen erhalten Bürgerinnen und Bürger unter <link http: www.familienkasse.de>www.familienkasse.de bzw. unter <link http: www.kinderzuschlag.de>www.kinderzuschlag.de.

Weitere Informationen finden Sie auch unter <link internal-link internen link im aktuellen>Online-Service für Familien.

Gezeichnete Familie auf schwarzem Hintergrund; Vater, Mutter und zwei Kinder